Mo - Fr | 12-17 Uhr | 08638 6960518
Bequem bezahlen mit Klarna oder Vorkasse
HÄNDLER LOGIN

Folgend finden Sie ein Musterbeispiel zur Erfüllung der Informationspflichten nach §18 bzw. §18 BattG. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt, das keine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzt.

Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, die gekennzeichneten Produkte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über den Hausmüll, wie bspw. die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne ist untersagt. Vermeiden Sie Fehlwürfe durch die korrekte Entsorgung in speziellen Sammel- und Rückgabestellen. Adressen kostenfreier Rückgabestellen können Sie von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung erhalten.

Vermeiden Sie, wo möglich, die Entstehung von Abfällen bei Alt-Batterien. Bitte achten Sie bei Ihrer Wahl auf wieder aufladbare Akkumulatoren oder Batterien mit einer längeren Lebensdauer. Bitte vermeiden Sie die Vermüllung des öffentlichen Raums, indem Sie Batterien korrekt entsorgen, anstatt sie achtlos liegenzulassen.

Bitte prüfen Sie Möglichkeiten, die Batterie, anstatt der Entsorgung einer Wiederverwendung zuzuführen, beispielsweise durch die Rekonditionierung oder die Instandsetzung der Batterie.

Batterien können chemische Gefahrstoffe enthalten, die sowohl die Umwelt belasten und die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden. Insbesondere beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien ist Vorsicht geboten, da sich diese zudem bei unsachgemäßer Behandlung leicht entzünden können und Brände verursachen können.

Batterien und Akkumulatoren, die in Elektrogeräten enthalten sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen getrennt von diesem entsorgt werden.